Keine Fasnachtsbar 2020
Der Beschluss des Bundesrates, Anlässe von über 1’000 Besuchern mit sofortiger Wirkung zu verbieten, hat auch Auswirkungen auf Anlässe in Huttwil, insbesondere auf die Fasnacht vom Wochenende vom 7./8. März 2020. Die Massnahme gilt mindestens bis und mit 15. März 2020. Nach dem Entscheid des Bundesrates, dass Grossanlässe von 1’000 oder mehr Teilnehmenden abzusagen sind, wurden die Konsequenzen auf geplante Anlässe in Huttwil geprüft. Die vom Bundesrat beschlossene Massnahme gilt mindestens bis zum 15. März 2020. Der Umzug der Huttwilerfasnacht vom Samstag, 7. März 2020 unterliegt dem Beschluss des Bundesrates und muss somit abgesagt werden. Mit dem Verantwortlichen der Fasnachtsvereinigung wurde zudem geklärt, welche Konsequenzen die Absage des Umzugs auf die übrigen Veranstaltungen rund um die Fasnacht hat. Auch wenn die Durchführung des Schnitzelbankabends in den Restaurants vorerst hätte bewilligt werden können, kamen die Fasnachtsvereinigung und die Gemeindebehörden überein, aus Sicherheitsgründen sämtliche geplanten Anlässe im Zusammenhang mit der Fasnacht 2020 abzusagen. In die Überlegungen für diesen Entscheid wurde auch einbezogen, dass die Durchführung aufgrund von übergeordneten Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt hätte abgesagt werden müssen. Der nun vorliegende Entscheid schafft für alle Seiten rechtzeitig Klarheit. Somit gibt es in diesem Jahr auch keine Schwingerbar. |