Ticketvergabe

Ausgangslage

Bei Eidgenössischen Anlässen werden die Tickets über die fünf Teilverbände. Der Verteilungsschlüssel ist aus dem Verband festgelegt und berücksichtigt nebst der Anzahl Mitglieder auch die Anzahl an Aktiv- und Jungschwingern und die geleisteten Funktionärseinsätze des Schwingklubs für den Verband (Kampfrichter).

Der Vorstand stellt sicher, dass Mitgliederzahlen korrekt und vollständig erfasst (Extranet) und in der Jahresmeldung in den Verband gemeldet werden.

Der Vorstand legt mit vorliegendem Dokument die klubinterne Handhabung der Ticketvergabe fest.


Eidgenössische Schwingfeste

Für Eidgenössische Schwingfeste werden sämtliche Mitglieder (sofern korrekte Adresse bekannt) schriftlich zur Ticketbestellung eingeladen.

Bestellende Mitglieder haben die Bestellung vollständig auszufüllen und gemäss Information auf dem Bestelltalon einzureichen.

Der Vorstand trifft sich nach der Bestellfrist zur Ticketverteilung. Sind mehr Bestellungen eingegangen als Tickets vorhanden, kommt es zu Absagen. Die bestellenden Mitglieder werden schriftlich benachrichtigt.

Auf folgende Kriterien (nicht abschliessend) wird dabei geachtet:

  • Mitgliederstatus
  • Funktion im Verein oder in Schwingklub nahen Organisationen (z.B. Schwingfest OK)
  • Engagement im Verein
  • Präsenz im Vereinsleben

Der Zuspruch von Tickets ist Ehrensache. Der Vorstand geht davon aus, dass die bestellenden Mitglieder inkl. den angegebenen Begleitpersonen das Fest besuchen.

Die Tickets werden wenige Wochen vor dem Fest nach dem Prinzip Geld gegen Ware ausgehändigt.


Eidg. Anlässe (z.B. Unspunnen, Kilchberg u.ä)

Die eidg. Anlässe sind deutlich kleiner, somit erhalten die Vereine auch weniger Tickets. Für Eidgenössische Anlässe werden folgende Mitgliedschaftskategorien zur Ticketbestellung eingeladen:

  • Ehrenmitglieder
  • Aktivmitglieder
  • Funktionäre
  • Vorstand

Der Vorstand behält sich vor, einzelne Mitglieder in für den Verein zentralen Funktionen ausserhalb der ordentlichen Organe ebenfalls zur Ticketbestellung einzuladen.

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit bis am 1. Mai vor dem jeweiligen Fest, schriftlich dem Präsidenten darzulegen, weshalb er/sie ein (oder mehrere) Tickets für den bevorstehenden Anlass verdient hat.

Bestellende Mitglieder haben die Bestellung vollständig auszufüllen und gemäss Information auf dem Bestelltalon einzureichen.

Der Vorstand trifft sich nach der Bestellfrist zur Ticketverteilung. Sind mehr Bestellungen eingegangen als Tickets vorhanden kommt es zu Absagen. Die bestellenden Mitglieder werden schriftlich benachrichtigt.

Auf folgende Kriterien (nicht abschliessend) wird dabei geachtet:

  • Mitgliederstatus
  • Funktion im Verein oder in Schwingklub nahen Organisationen (z.B. Schwingfest OK)
  • Engagement im Verein
  • Präsenz im Vereinsleben

Der Zuspruch von Tickets ist Ehrensache. Der Vorstand geht davon aus, dass die bestellenden Mitglieder inkl. den angegebenen Begleitpersonen das Fest besuchen.

Die Tickets werden wenige Wochen vor dem jeweiligen Fest nach dem Prinzip Geld gegen Ware ausgehändigt.


Schwingklub Huttwil
Huttwil, September 2023